Wissenswertes auf einen Blick
Wir beraten Sie gerne
Was ändert sich in Zeiten von Corona?
Wir handeln verantwortlich und verantwortungsbewusst, halten die Hygienemaßnahmen ein und folgen den offiziellen Richtlinien der zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden. Wir informieren sowohl die Familien, als auch die Betreuungskräfte über die aktuelle Lage und bleiben so jederzeit für Sie erreichbar.
Welche Voraussetzung gibt es für eine 24-Stunden-Betreuung?
Voraussetzung für die Unterbringung unserer Betreuungskräfte ist ein eigenes, abschließbares Zimmer und eine Mitbenutzung des Bades. Auch ein Internetzugang gehört zu den Grundbedürfnissen, da das Betreuungspersonal so mit Freunden und der Familie in Verbindung bleiben, die Sprachkenntnisse verbessern oder Organisatorisches auch online erledigen kann. Nutzt unser Personal das Familienauto zu Betreuungszwecken, sollte die aufnehmende Familie die Autoversicherung entsprechend informieren.
Wie viel kostet eine Betreuungskraft?
Je nach Anforderungen und Sprachkenntnissen betragen die monatlichen Kosten einer häuslichen Pflege zwischen 2.100 und 2.700 Euro. In diesem Betrag sind die Kosten für Steuern und die Sozialversicherung bereits enthalten. Dieser Kostenbeitrag berücksichtigt außerdem die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften.
Sie zahlen ausschließlich für die vor Ort erbrachte Dienstleistung:
- Keine System-, Vermittlungs- oder Einstiegsgebühren.
- Kein Preisanstieg bei Änderung des Pflegegrades.
- Alle Versicherungen, Lohnzahlungen und Sozialabgaben sind bereits enthalten.
- Die genannten Preise sind Endpreise. Es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Welche Zuschüsse gibt es?
Ansprüche auf Pflegegeld werden bei den jeweiligen Pflegekassen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen geltend gemacht.
Wie viel Zuschuss Sie erhalten, hängt vom Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto mehr wird bezahlt. Das Pflegegeld kann komplett genutzt oder mit Sachleistungen für die Pflege kombiniert werden. Diese sogenannten Pflegesachleistungen umfassen beispielsweise Ernährung, Körperpflege und Bewegung der Pflegepersonen.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige Mittel zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes erhalten. Ein Beispiel dafür wäre etwa die Installation eines Griffes oder Sitzes in der Badewanne.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, übernimmt die Einteilung in die Pflegegrade. Hierfür muss zunächst ein Antrag gestellt werden, im Anschluss findet eine Begutachtung des MDK statt.
Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung oder zu den Kriterien der Einteilung haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Wie wählen Sie die Betreuungskräfte aus?
Alle von uns vermittelten osteuropäischen Betreuungskräfte sind sorgfältig ausgewählt. Sie sind gut ausgebildet, bringen viel Arbeitserfahrung, aber vor allem Herzlichkeit und Einfühlungsvermögen mit. Uns liegen Referenzen für ihre fachlichen Kompetenzen vor.
Das Betreuungspersonal bildet sich ständig weiter, um im Bereich Seniorenbetreuung, Demenz, Erste-Hilfe, Rollstuhl-Transfer und Lagerung auf dem neuesten Stand zu sein. Die erfahrenen Betreuungskräfte bringen zudem Wissen aus den verschiedensten Lebensbereichen mit. Sie bereichern damit jeden Haushalt – menschlich und fachlich.
Welche Sprachkenntnisse haben die Betreuungskräfte?
Wir wissen, wie wichtig die Sprache für ein gutes Betreuungserlebnis ist. Deshalb achten wir bei unserer Auswahl darauf, dass unser Fachpersonal über die wichtigsten Grundlagen verfügt. Jede unserer Betreuungskräfte wird anhand der sogenannten Kompetenzskala des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen geprüft und in die Sprachkategorien A, B und C eingeteilt. Diese sind in weitere Stufen (A1, A2, B1, B2, C1 und C2) gegliedert, sodass sie das Sprachniveau der Pflegekraft genau widerspiegeln. Viele unserer Betreuungskräfte haben über mehrere Jahre Betreuungserfahrung im Ausland gesammelt und sprechen daher nicht nur Deutsch. Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen während des Auswahlprozesses gerne jederzeit beratend zur Seite.
Wie lange bleiben die Betreuungskräfte in Deutschland?
Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei und kann bis 12 Monate gehen. Natürlich sind wir uns der Bedeutung einer ununterbrochenen Betreuung bewusst. Deshalb organisieren wir in Absprache mit Ihnen den Wechsel der Betreuungskräfte frühzeitig und sorgen so für einen reibungslosen Übergang. Unser Ziel ist es, der betreuten Person so wenig möglich einen Wechsel zuzumuten.
Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
Für die arbeitsrechtlichen Details sind wir zuständig. Alle von uns vermittelten Pflegekräfte erfüllen die Voraussetzungen einer legalen Beschäftigung in Deutschland. Sie sind in ihren Herkunftsländern fest angestellt, ihr Arbeitgeber entsendet sie nach Deutschland. Dieses sogenannte Entsendemodell stellt sicher, dass alle Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichtet werden. Alle unsere Betreuungskräfte können eine A1 Bescheinigung und eine europäische Krankenversicherungskarte vorweisen.
Was muss man bei der Anreise der Betreuungskraft beachten?
Bei der Erstanreise ist es wichtig, die Pflegekraft sorgfältig in ihre Aufgaben einzuführen. Das ist trotz langjähriger Erfahrung wichtig, da sich jeder Haushalt und jeder Pflegefall unterscheiden. Die Betreuungskraft kann mit dem Kleinbus direkt zum Pflegehaushalt anreisen. Auch eine Anreise mit dem Linienbus an den nächstgelegenen Omnibusbahnhof ist möglich. Dort holt sie die Familie ab.
Darf unser Personal auch medizinische Behandlungen durchführen?
Medizinische Behandlungen dürfen ausschließlich durch entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal ausgehführt werden. Notwendige medizinische Maßnahmen, wie etwa das fachgerechte Wechseln von Verbänden oder das Setzen von Spritzen, können ambulante Pflegedienste übernehmen. Die Kosten für die von Ärzten verordneten Maßnahmen übernehmen in der Regel gesetzliche und private Krankenkassen.
Welche Kündigungsfrist gibt es?
Die Verträge laufen normalerweise auf unbestimmte Zeit. Natürlich können Sie auch einen Vertrag mit vorher festgelegter Laufzeit abschließen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Erfahrungsgemäß lassen sich alle Fragen am besten bei einem persönlichen Gespräch klären. Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Beratungstermin, ich rufe Sie dann zu Ihrem Wunschtermin gerne an.